Familienförderung und Baukindergeld

09.10.2018

Es ist soweit: Seit Mitte September können Familien und auch Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss des so genannten „Baukindergelds“  kommen.

Beantragt werden kann die von der Bundesregierung ausgelobte Förderung von Antragstellern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie – und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2018. Auch wer eine Immobilie in naher Zukunft erwerben möchte, sollte sich schon heute informieren.

Wir helfen Ihnen dabei – kostenlos und unverbindlich und geben Ihnen auch gerne weitere Auskünfte zu den benötigen Antragsunterlagen.
Die Antragstellung erfolgt über die KfW.

Für jedes Kind gibt es 1.200 Euro für maximal zehn Jahre. Eine Familie mit drei Kindern erhält demnach 36.000 Euro, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Antragstellung alle drei Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, wird kein Baukindergeld gezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob gekauft oder gebaut wird. Wer bereits ein Haus besitzt, erhält freilich keine solche Förderung – nur der Ersterwerb wird gefördert.

Übrigens: Neben dem neuen „Baukindergeld“ gibt es noch weitere öffentliche Fördermöglichkeiten wie beispielsweise die bayerische Eigenheimzulage. Wer seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat oder hier seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit nachgeht, wird von der Staatsregierung gefördert. Es  gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie beim Baukindergeld. Auf Landesebene werden über die „Bayerische Eigenheimzulage“ Neubauten, Gebäudeerweiterungen oder der Erwerb von bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, jeweils zur Selbstnutzung, gefördert.

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